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Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Softwarelizenzen, Abonnements, Implementierungsleistungen und Hardware von InSoft Online, Balingen.

Version 1.0 · Zuletzt aktualisiert am 1. Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen InSoft Online, Karlstraße 18, 72336 Balingen ("InSoft") und ihren Kunden über Kassen- und ERP-Software, mobile und Desktop-Anwendungen, Onlineshops, Implementierungs- und Supportleistungen sowie die Lieferung von Hardware. Sie gelten für Geschäftskunden (B2B). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn InSoft sie schriftlich bestätigt.

2. Angebote und Vertragsschluss

Auf dieser Website gezeigte Preise und Pakete, einschließlich des Konfigurators, sind unverbindlich und dienen der Orientierung. Ein Vertrag entsteht, wenn InSoft ein schriftliches Angebot erstellt und der Kunde es annimmt, oder wenn InSoft eine Bestellung schriftlich bestätigt. Angebote bleiben 14 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.

3. Software und Lizenzen

Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der vertraglichen Software für die vereinbarte Anzahl an Nutzern, Kassen oder Geräten für die Vertragsdauer. Für Komponenten Dritter, insbesondere Odoo, gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter. Reverse Engineering, Unterlizenzierung oder Weiterverkauf sind ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig. Updates und neue Versionen sind in einem aktiven Abonnement enthalten; größere Funktionserweiterungen können als separate Module angeboten werden.

4. Implementierung, Schulung und Support

Konfiguration, Datenimport, Schulung und Support werden wie im Angebot vereinbart erbracht. Ist ein fester Umfang vereinbart, werden zusätzliche Wünsche separat angeboten. Support erfolgt standardmäßig remote durch die Teams in Deutschland und Syrien während der Geschäftszeiten (Mo–Fr, 9:00–18:00 MEZ); Einsätze vor Ort und Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten werden zu den vereinbarten Sätzen abgerechnet.

5. Hardware

Hardware (Kassen, Terminals, Drucker, Scanner, Waagen, Displays und Zubehör) wird nach Verfügbarkeit verkauft. Lieferzeiten sind Schätzungen. Das Eigentum geht auf den Kunden über, sobald die Zahlung vollständig eingegangen ist. Herstellergarantien gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten; Geräte sind mit den vom Hersteller angegebenen Netzteilen und Verbrauchsmaterialien zu betreiben.

6. Preise und Zahlung

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Abonnements werden im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellt; einmalige Leistungen und Hardware bei Lieferung bzw. Fertigstellung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Im Verzugsfall kann InSoft die Leistungen nach vorheriger Ankündigung aussetzen.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt eine geeignete Betriebsumgebung bereit: Internetanbindung, Netzwerk und Strom am Verkaufsort sowie den rechtzeitigen Zugang zu den für Konfiguration und Schulung erforderlichen Daten und Mitarbeitern. Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der von ihm im System gepflegten Stammdaten, Preise und Steuersätze sowie für die Vertraulichkeit der Zugangsdaten.

8. Datenschutz und steuerliche Anforderungen

Soweit InSoft personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. InSoft liefert ihre Kassensoftware in einer Konfiguration, die die deutschen steuerlichen Anforderungen erfüllen soll (GoBD und Kassensicherungsverordnung, einschließlich TSE-Unterstützung). Die Verantwortung für die Meldung der Kassen beim Finanzamt, die Aufbewahrung der Aufzeichnungen und die korrekten Steuereinstellungen bleibt beim Kunden.

9. Gewährleistung und Haftung

InSoft gewährleistet, dass die Software die im Angebot beschriebene Funktionalität im Wesentlichen erbringt. Mängel werden innerhalb angemessener Frist durch Korrektur oder Umgehungslösung behoben. InSoft haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf die in den zwölf Monaten vor dem Ereignis gezahlten Vergütungen. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand der Wiederherstellung aus ordnungsgemäß geführten Backups begrenzt.

10. Laufzeit und Kündigung

Abonnements laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängern sich automatisch um denselben Zeitraum, sofern nicht mit dreimonatiger Frist zum Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Mit Beendigung endet das Nutzungsrecht des Kunden an der Software; InSoft stellt auf Wunsch einen Export der Kundendaten in einem gängigen Format bereit.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist Balingen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

Diese Bedingungen sind ein Entwurf für das Geschäftsmodell von InSoft Online und sollten vor Veröffentlichung von einem deutschen Anwalt geprüft werden. Registerangaben stehen im Impressum. Es gilt die deutsche Fassung.